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Versicherte erwarten heute einen Service, der so einfach funktioniert wie Online-Banking: verständliche Sprache, transparente Schritte und jederzeit digital erreichbar. Die Arbeitgeber wünschen sich wiederum Prozesse, die Mehrfacherfassungen vermeiden und rechtssicher sind. Gleichzeitig steigt die Komplexität in der Abwicklung. Eine konsequente Digitalisierung bringt alle Interessen zusammen, sofern die Spielregeln für digitale Kommunikation, Zustellung und Akteneinsicht überall gleich sind und die Systeme miteinander kommunizieren können.

Föderal digitalisieren

Föderal zu digitalisieren, bedeutet nicht, dass jede Stelle etwas Eigenes baut. Es bedeutet, dass wir uns auf gemeinsame Grundlagen einigen und den Vollzug dort belassen, wo die Fachkompetenz sitzt. Der Bund definiert, wie digitale Verfahren rechtswirksam funktionieren und welche Schnittstellen und Datenmodelle genutzt werden. Kantone, Ausgleichskassen und weitere Träger setzen diese Regeln um und binden ihre Fachsysteme an – Schritt für Schritt, ohne Zwang zu einem einzigen Produkt. Die Daten bleiben möglichst nahe beim Vollzug, während ausgewählte, mandantengetrennte Dienste, etwa für die sichere Zustellung, gemeinsam betrieben werden können.

Mehrwert für alle Versicherten

Die Wirkung zeigt sich im Alltag. Nach einer Geburt müssen Eltern nicht mehr mehrere Formulare in unterschiedlichen Formaten ausfüllen. Ein digitales Ereignis löst alle nötigen Schritte aus. Fehlende Angaben werden klar angezeigt, die Kommunikation läuft verlässlich und fristwahrend. Nach einem Unfall sehen Versicherte, welche Stelle gerade involviert ist und bis wann mit einem Entscheid zu rechnen ist. Arbeitgeber melden einmalig und können den Status nachverfolgen. Auch bei der Invalidenversicherung werden Abklärungen und Verfügungen rechtssicher elektronisch zugestellt, Einsprachefristen sind transparent und die Unterlagen jederzeit abrufbar. Die Digitalisierung reduziert damit Unsicherheiten, beschleunigt Abläufe und schafft Vertrauen.

Die Vorsorgeübersicht als Leuchtturm

Eine klar koordinierte, föderale Digitalisierung der Sozialversicherungen schafft auch einen grossen Mehrwert für übergeordnete Ziele wie eine verständliche Übersicht über die persönliche Vorsorge in allen drei Säulen. Wer arbeitet, wechselt, pausiert oder Teilzeitmodelle nutzt, möchte auf einen Blick wissen: Wie sieht meine Absicherung aus? Wo sind Lücken? Wie wirken sich Entscheidungen auf die Rente aus? Eine sichere, einwilligungsbasierte Datenfreigabe macht das möglich: Die Versicherten entscheiden, welche Informationen aus der ersten Säule, den Pensionskassen der zweiten Säule und der privaten Vorsorge zusammengeführt werden dürfen. Keine zentrale Datenhaltung, sondern ein kontrolliertes Zusammenführen, mit klaren Protokollen und jederzeit widerrufbar. Damit entsteht Transparenz, die finanziell klügere Entscheidungen erlaubt und das Vertrauen in das System stärkt. 

Sicherheit und Vertrauen

Digitalisierung gelingt nur, wenn Sicherheit und Datenschutz nicht als Anhängsel, sondern als Grundlage gedacht werden. Dazu gehören starke und einheitliche Login- Mechanismen, klar definierte Rollen und Zugriffsrechte sowie ein nachvollziehbares Einwilligungsmanagement. Daten werden nur erhoben, wenn sie nötig sind, und werden sowohl bei der Übermittlung als auch im Speicher geschützt. Geteilte Dienste werden technisch und organisatorisch strikt mandantengetrennt betrieben. Unabhängige Tests und ein geübtes Notfall- und Fallback-Management sorgen dafür, dass der Betrieb auch in Ausnahmesituationen stabil bleibt.

Vom Konzept zur Umsetzung

Der Weg ist überschaubar, wenn wir ihn konsequent gehen. Zuerst schaffen wir einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für digitale Verfahren, und zwar technologieneutral, verständlich und barrierefrei. Darauf aufbauend werden Standards und Schnittstellen veröffentlicht, mit Referenzbeispielen und Konformitätstests, damit alle Beteiligten sich rasch anschliessen können. Danach werden die bestehenden Fachsysteme in Etappen angebunden, mit klaren Zeitfenstern und funktionierenden Rückfallebenen. Im Betrieb messen wir, was zählt: kürzere Durchlaufzeiten, weniger Fehler, höhere Zufriedenheit und stabile Verfügbarkeit. Wo die Zahlen noch nicht stimmen, wird nachgeschärft, kontinuierlich statt alle paar Jahre im grossen Wurf.

Politische Einordnung

Politische Einordnung In der Sache besteht Einigkeit: Das Sozialversicherungsrecht braucht eine tragfähige Grundlage für digitale Verfahren. Nicht nur in der ersten Säule (AHV, IV, EO, EL), sondern auch in ALV, UVG und bei den Familienzulagen. Strittig bleibt das Wie. Der Bund (EDI/ BSV) setzt auf gemeinsame Dienste für die erste Säule. Parallel fordern Parlament und Kantone einen übergreifenden, technologieneutralen Rechtsrahmen, der alle Zweige bindet. Dabei zeigt sich die oft angesprochene Kompetenzfrage: Wie weit sollen zentrale Vorgaben gehen, ohne den föderalen Vollzug zu übersteuern? Konkret stehen drei Stossrichtungen im Raum: erstens eine verbindliche Vereinheitlichung der digitalen Verfahren (z. B. elektronische Zustellung, Fristen, Vollmachten, Akteneinsicht) über alle Sozialversicherungen hinweg; zweitens Plattform-Dienste für die erste Säule, die sichere Kommunikation und Orchestrierung erleichtern; drittens ein Aktionsplan mit Etappenzielen, Referenz-Schnittstellen und Konformitätstests, der die Anbindung der Träger beschleunigt und Doppelspurigkeit vermeidet. Die Stakeholder blicken pragmatisch darauf: Träger und Kantone betonen Interoperabilität und klare Zuständigkeiten, Wirtschaftsverbände erwarten Tempo und verlässliche APIs, Sozialpartner legen Wert auf Transparenz und Datensparsamkeit. Die zentralen Hürden sind Legacy-Systeme, unterschiedliche Datenmodelle sowie einheitliche Identitäts- und Berechtigungskonzepte. Ein föderaler Ansatz adressiert diese Punkte, indem er Recht und Standards vorgibt, den Vollzug aber dezentral stärkt. Welchen Weg wir einschlagen werden, bestimmt nicht zuletzt die Politik: Sie wird entscheiden müssen, ob das vom Bund vorgeschlagene zentralisierte Informationssystem für die Sozialversicherungen (BISS) umgesetzt werden soll oder ob der föderale Ansatz des Parlaments mit einer Reform des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil der Sozialversicherungen (eATSG), verbunden mit einem standardisierten Zugang zu allen persönlichen Vorsorgedaten, verfolgt wird.

Fazit

Die Sozialversicherungen digitalisieren heisst: verständliche Abläufe, gleiche Regeln für alle, offene Schnittstellen und Verantwortung dort, wo sie hingehört. Wer diese Prinzipien verbindet, schafft spürbaren Nutzen für Menschen und Unternehmen und macht das System langfristig tragfähig. Lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte gehen: pragmatisch, föderal und sicher. So gelingt uns nicht nur ein Meilenstein punkto Dienstleistungen der Sozialversicherungen, sondern auch ein wichtiges gesellschaftliches Ziel: eine echte Vorsorgeübersicht, die allen Versicherten Orientierung gibt.

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