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Mit den beiden Identifizierungslösungen ti&m videoID-Service und ti&m onlineID-Service setzen bereits viele Firmen auf das führende Schweizer Onboarding von ti&m. Nun haben die beiden Onboarding-Lösungen die unabhängige Auditierung des ETSI-Standards durch KPMG bestanden und das entsprechende Zertifikat erhalten. Wie geplant erfüllen die beiden Prozesse somit die hohen Ansprüche des ETSI-Standards und können für die Ausstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) verwendet werden. Diese entsprechen dem digitalen Äquivalent der handschriftlichen Unterschrift.

Win-win für Firmen und Endkunden
Durch die Erfüllung des ETSI-Standards erhalten Firmen die Möglichkeit, die beim Onboarding durch ti&m validierte Identifizierung des Neukunden als Basis für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) zu nutzen. So können nachgelagerte Geschäfte, die einer handschriftlichen Unterschrift bedürfen, mittels QES signiert werden. Dank des medienbruchfreien Prozesses entfällt bei Firmen und Endkunden der administrative Aufwand.

Und so funktioniert’s – vom Onboarding bis zur QES
1. Der potenzielle Kunde oder die potenzielle Kundin schliesst mittels ti&m videoID-Service oder ti&m onlineID-Service den Onboarding-Prozess erfolgreich ab. Dabei führen unsere KI-gesteuerten, FINMA-konformen digitalen Onboarding-Lösungen mit diversen integrierten Checks, NFC-Verifikation und biometrischer Live-Identifikation eine Identifikationsprüfung durch, die den höchsten rechtlichen Ansprüchen und den ETSI-Anforderungen genügen. Die auf diese Weise erhobenen und validierten Personendaten können nun für die Ausstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) verwendet werden.

2. Einer der drei Signaturdienstleister und -aussteller Swisscom Trust Service, Quovadis oder die Schweizerische Post erstellen die entsprechende qualifizierte elektronische Signatur der Kundin oder des Kunden.

3. Direkt über den ti&m-Signaturadapter oder via Skribble, unserem Partner und Anwender von digitalen Signaturen, kann die qualifizierte elektronische Signatur durch den Neukunden oder die Neukundin verwendet werden. Die ausgestellte Signatur entspricht rechtlich der handschriftlichen Unterschrift und kann somit für alle weiteren Geschäfte genutzt werden.

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Über ti&m

ti&m steht für technology, innovation & management. Wir sind Leader für Digitalisierungs-, Security-, Innovationsprojekte und -produkte in der Schweiz und streben dasselbe in weiteren Finanz- und Technologiezentren an. Dabei integrieren wir für unsere anspruchsvollen Kunden die gesamte IT-Wertschöpfungskette vertikal. In unseren Niederlassungen in Zürich, Bern, Basel, Frankfurt am Main, Düsseldorf und Singapur beschäftigen wir aktuell über 500 exzellente Engineers, Designers und Consultants. Weitere Niederlassungen werden folgen. Die Grundlage unseres Wachstums sind unsere Stärken und unsere Werte: Talent, Mut zur Innovation, Leidenschaft, nachhaltiges Wachstum sowie Respekt & Toleranz und Swissness.

Kontakt ti&m

Für allgemeine Fragen steht Ihnen das ti&m-Marketing zur Verfügung:
marketing@ti8m.ch, Tel. 044 497 74 69

Zum ETSI-Standard

Im Rahmen des Schweizerischen Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) wird der neue Standard des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) seit Kurzem auch in der Schweiz angewendet. Der ETSI-Standard erlaubt es, dass Identitäten, die bei einem rechtskonformen Onboarding festgestellt werden und die Anforderungen des neuen Standards erfüllen, für die Ausstellung von geregelten Signaturzertifikaten genutzt werden können. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen E-Signaturen:

– Einfache elektronische Signatur (EES) für Dokumente ohne gesetzliche Schriftlichkeitserfordernis mit geringem Haftungsrisiko

– Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) für Dokumente ohne gesetzliche Schriftlichkeitserfordernis mit kalkulierbarem Haftungsrisiko

– Qualifizierte elektronische Signatur (QES) für Dokumente mit gesetzlicher Schriftlichkeitserfordernis oder hohem Haftungsrisiko. Die QES ist gemäss Schweizer und EU-Recht der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.