eAHV/IV
IV-Tonaufnahmen
Wie die IV-Stellen die Pflicht zur Aufzeichnung, Einreichung und Speicherung von Interviews umsetzen.
IV-Tonaufnahmen setzt die neue gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung, Einreichung und Speicherung von Interviews zwischen IV-Sachverständigen und versicherten Personen einfach, einheitlich und effizient um. Interviews können zur Erstellung der Berichte angehört und direkt dem IV-System übermittelt werden.
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